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Ministerien: Keine Einschnitte beim Elterngeld
Das Finanz- und das Familienministerium haben einen Bericht über massive Einschnitte beim Elterngeld zur Finanzierung des umstrittenen Betreuungsgeldes zurückgewiesen.
Die Meldung über eine angeblich geplante Kürzung des Elterngeldes sei falsch, erklärte der Sprecher des Familienministeriums, Christoph Steegmans, am Mittwoch in Berlin. Auch die Sprecherin des Finanzministeriums, Marianne Kothé, wies die Darstellung der Wochenzeitung «Die Zeit» zurück, es werde eine Kürzung um fast zwei Milliarden Euro erwogen. Wie das von der CSU geforderte Betreuungsgeld finanziert wird, bleibt aber offen.
Die «Zeit» hatte berichtet, Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer habe bei einer Abstimmungsrunde aller Ministerien die Kürzung um fast zwei Milliarden Euro gefordert. Hintergrund sei die für 2013 geplante Einführung des Betreuungsgelds. Die Koalitionsspitzen haben beschlossen, ab 2013 zunächst 100 Euro Betreuungsgeld und ab 2014 dann 150 Euro im Monat für Kleinkinder bar auszuzahlen, die nicht in staatlich geförderte Einrichtungen gehen. 2011 hatte der Bund für das Elterngeld 4,712 Milliarden Euro ausgegeben. Das waren fast drei Prozent mehr als im Vorjahr.
Innerhalb der Koalition ist das Betreuungsgeld, das Kritiker als «Herdprämie» bezeichnen, umstritten. Die CSU will diese Leistung unbedingt, die FDP hält sie für falsch. Nach Berechnungen des Familienministeriums würden die Kosten für das Betreuungsgeld bei 1,5 bis 2 Milliarden Euro pro Jahr liegen, schreibt die «Zeit». Gatzer habe erklärt, zusätzliches Geld aus dem Bundeshaushalt könne Familienministerin Kristina Schröder (CDU) nicht erwarten.
Die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2013 und den Finanzplan bis 2016 sollen im März stehen. Gatzer hatte bereits vor den Ende Februar abschließenden Ressortabstimmungen klargestellt, dass es keine zusätzlichen Mittel für die Ressorts gebe. Belastungen auf der Ausgabenseite müssten an anderer Stelle kompensiert werden. Steegmans betonte: «Das Bundesfamilienministerium hat immer deutlich gemacht, dass das Betreuungsgeld nicht aus dem bestehenden Etatvolumen finanziert werden kann.»
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