Volksverhetzung: Gericht stellt Verfahren ein
Heilbronn - Das Amtsgericht hat gestern das Verfahren gegen zwei 15 Jahre alte Schüler aus Heilbronn wegen Volksverhetzung eingestellt. Den Jugendlichen türkischer Herkunft war nicht nachzuweisen, dass sie tatsächlich, wie ihnen die Staatsanwaltschaft vorwarf, bei einer Demonstration am 24. Januar judenfeindliche Sprüche auf dem Heilbronner Marktplatz skandierten.
Aufgeheizte Atmosphäre
Der Sachverhalt stellte sich vor der Jugendrichterin Elke Woll „undramatischer“ dar, wie sie sagte, als es in der Anklageschrift den Anschein hatte. Die unangemeldete Protestaktion hatte wirklich stattgefunden. Die Teilnehmer der Kundgebung demonstrierten auf dem Marktplatz gegen den Krieg Israels im Gaza-Streifen. In der aufgeheizten Atmosphäre gab es offenbar zuerst Stress zwischen Leuten aus der Trinkerszene, die sich auf dem Platz trifft, und den Demonstranten. Die ganze Sache schaukelte sich hoch.
Ob dabei tatsächlich judenfeindliche Parolen gegrölt wurden und vor allem, von wem, das ließ sich hinterher nicht mehr klären. Vor Gericht stellte sich heraus, dass die beiden Jugendlichen sich gegenseitig bei der Polizei beschuldigt hatten. Sie standen wohl in der Nähe der Auseinandersetzung. Doch ob sie Akteure waren, war nicht mehr gerichtsfest zu beweisen.
Falsche Verdächtigung
Die Konsequenz: Zunächst ließ das Gericht den Vorwurf der Volksverhetzung fallen und wandelte ihn in „falsche Verdächtigung“ um. Dieses Verfahren stellte Jugendrichterin Elke Woll schließlich ein.
Die beiden Jugendlichen hätten keine Ahnung von den politischen Hintergründen gehabt, sagte die Richterin zur Begründung. Sie wussten auch nicht, um was es bei der Demonstration gegangen ist. Sie seien zwei nicht vorbestrafte „Kindsköpfe“. mut
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