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Höchstes Gericht macht MS-Krankem wieder Hoffnung
Von Reto Bosch
Octagam. Der an Multipler Sklerose erkrankte Hans-Jürgen Ehmann aus Wüstenrot schwört auf dieses Medikament. Seine Krankenkasse will die rund 800 Euro monatlich aber nicht bezahlen. Die Wirksamkeit sei nicht nachgewiesen. Vor Sozialgerichten ist Ehmann unterlegen. Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht ihm Hoffnung.
Mit einem Kribbeln im linken Bein hat alles angefangen. Das war 1974. Die Diagnose - Multiple Sklerose - erhielt Hans-Jürgen Ehmann allerdings erst zehn Jahre später. Bis 1994 ging es dem Wüstenroter relativ gut, dann trat schrittweise eine Verschlechterung ein. „Im Jahr 2000 wurde das Immunglobulin Octagam ausprobiert“, sagt Ehmann. Und das habe ihm sehr geholfen, was ihm auch seine Ärzte bestätigt hätten. „Ich spürte eine deutliche Besserung, war im Garten unterwegs, konnte Auto fahren.“
Im April 2002 änderte sich die Lage. Die Krankenkasse wollte für das Medikament nicht länger bezahlen. Sie bezog sich auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Der kam zu dem Urteil, dass eine Behandlung mit Octagam für Hans-Jürgen Ehmann nicht sinnvoll ist - weil er an einer Verlaufsform der MS leide, für die die Wirksamkeit des Medikaments nicht nachgewiesen sei. Der Widerspruch Ehmanns wurde zurückgewiesen. Eine der vom Bundessozialgericht zugelassenen Ausnahmen, Off-Label-Use genannt, sei im Falle Ehmanns nicht möglich. „Das hat mich sehr geärgert“, sagt der MS-Kranke betroffen.
Die Krankenkasse forderte den Wüstenroter auf, sich mit Betaferon behandeln zu lassen. Doch das lehnte er ab. Dieses Medikament - es sei ungefähr gleich teuer wie Octagam - habe starke Nebenwirkungen und sei für ihn nicht geeignet. Deshalb ließ sich der 59-Jährige Octagam auf Privatrezept verschreiben - und bezahlt seitdem rund 800 Euro pro Monat selbst. „Ohne die Unterstützung meiner Frau könnte ich mir das finanziell gar nicht leisten.“ Ehmann beharrt darauf, dass er auf das Immunglobulin besonders gut reagiert und deshalb als Ausnahme zu gelten hat.
Diese Ansicht machten sich Sozial- und Landessozialgericht nicht zu eigen. Sie befanden über Klage und Berufung des Wüstenroters. Im Urteil des Landessozialgerichts heißt es erneut: „Das Arzneimittel Octagam ist zwar zur Behandlung der MS zugelassen, jedoch nicht für die beim Kläger vorliegende Verlaufsform.“ Ausnahmen seien nur dann möglich, wenn die therapeutische Wirksamkeit hinreichend belegt ist. Eine positive Wirkung im Einzelfall löse keine Leistungspflicht der Krankenkasse aus.
Mit diesem Urteil vom September 2005 war der Rechtsweg für Hans-Jürgen Ehmann zunächst am Ende. Hoffnung macht ihm und vielen andere Schwerkranken das Bundesverfassungsgericht - in Baden-Württemberg gibt es etwa 12 000 MS-Kranke. Das Gericht hat am 6. Dezember entschieden: Je schwerer die Krankheit, desto humaner müssen die Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis sein. Die Ablehnung einer Behandlungsmethode, die eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“ auf spürbare positive Einwirkung verspreche, verstoße gegen das Grundgesetz.
Mit diesem Urteil im Rücken hat sich Ehmanns Anwalt erneut an die Krankenkasse gewandt. Diese hat nun eine neue ärztliche Stellungnahme angefordert. Hans-Jürgen Ehmann indes betont, nicht nur für sein Schicksal zu streiten: „Mir geht es um alle Schwerkranken.“
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