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Jungwölfe dürfen ab September ins Freigehege
Von Thomas Senger
Die derzeitige Unterbringung von vier Jungwölfen des Wildparks Tripsdrill in einem Zwinger ohne Auslauf ist vorübergehend akzeptabel. Mit dieser Aussage reagiert das Veterinäramt des Landkreises auf die Anzeige eines Tierschützers. Er wirft den Betreibern des Wildparks Tierquälerei vor.
Wie berichtet, hatte Tierschützer Frank Albrecht aus Nürtingen die Größe der Unterkunft und die reizarme Unterkunft der Tiere als nicht artgerecht kritisiert. „Dauerhaft in völlig reizarmer Umgebung eingepfercht“ seien die Tiere, kritisierte er unter anderem das Fehlen von täglichem Auslauf, naturnahem Boden, Regen, Wind und Sonnenlicht.
Am Donnerstag nahm darauf hin ein Vertreter des Veterinäramts die Behausung in Augenschein. Ernährungs- und Pflegezustand seien nicht zu beanstanden, teilte die Behörde gestern auf Anfrage mit. Es gebe darüber hinaus innerhalb des Zwingers Rückzugsmöglichkeiten, eine große Sandkiste, Heu, automatische Selbsttränken und ausreichend Futter und Futtertiere. Durch die vier Lichtöffnungen käme auch ausreichend Luft ins Innere. Die Größe des Geheges von 50 Quadratmetern entspreche allerdings nicht den Vorgaben des Säugetiergutachtens. Darin werden für ein ausgewachsenes Wolfspaar 100 Quadratmeter gefordert. Da die vier Wölfe nicht ausgewachsen sind, sei dies aber vorübergehend zu akzeptieren.
Die im Mai geborenen Tiere wurden nach Auskunft der Wildparkbetreiber Anfang August gemeinsam aus ihrem Rudel vom Freigehege in das Ausweichgehege gebracht. Dort wurden sie geimpft und bekamen einen Chip eingepflanzt, anhand dessen sie identifizierbar sind. „Auf längere Zeit wäre so eine Unterbringung für uns nicht in Ordnung“, sagt Wildhüter Wolfgang Weller, doch für eine relativ kurze Übergangszeit einen Auslauf zu bauen, sei zu aufwändig. Spätestens Mitte September sollen die Tiere in ein Freigehege verlegt werden, das derzeit gebaut wird. Insgesamt leben im Wildpark elf Wölfe.
Die Geschäftsführer des Wildparks, Dieter und Helmut Fischer, gehen davon aus, dass nunmehr auch die Strafanzeige Albrechts bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn kein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen wird. Denn folgt die Staatsanwaltschaft der Argumentation des Veterinäramts, dann besteht kein Anfangsverdacht.
Tierschützer Albrecht wirft den Wildparkbetreibern weiter vor, dass diese zu lange nichts gegen die Fortpflanzung der Tiere unternommen hätten. Nicht zuletzt habe schon während der Tragzeit der Jungwölfe Gelegenheit bestanden, ein zweites Gehege zu bauen. „Jetzt erst Geburtenkontrolle anzukündigen zeigt, wie verantwortungslos in Tripsdrill mit Tieren umgegangen wird.“
Ein Vorwurf, den die Geschäftsführung energisch zurückweist. Nicht zuletzt aus Gründen des Artenschutzes gelte es viele Aspekte zu beachten. Eine Kastrierung der weiblichen Tiere könnte das Sozialgefüge des Rudels stören, weil kastrierte Weibchen aggressiv werden. Um eine Geburtenregelung bei den Wölfen kümmere sich Tripsdrill seit Monaten. Im Juni habe man die Genehmigung zur Sterilisierung der männlichen Tiere bekommen.
Frank Albrecht allerdings will nicht lockerlassen. „Demonstrationen“ kündigte er an, ebenso eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Veterinäramt.
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